Verfahrensbeistandschaft

Im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren werde ich durch Familienrichter/innen zum Verfahrensbeistand bestellt, um in Kindschaftssachen professionell die Interessen des Kindes zu vertreten.

Die belastende Dynamik, die bei Trennung und Scheidung der Eltern alle Beteiligten erfasst, wirkt sich besonders schädlich auf Kinder und Jugendliche aus. 
Mit systemischen Methoden erarbeite ich im Rahmen des Verfahrens Möglichkeiten und Ansatzpunkte, um

  • die Wahrnehmung elterlicher Verantwortung auch bei Trennung und Scheidung zu fördern

  • Paarkonflikte sauber abzugrenzen, damit die Kinder nicht in Loyalitätskonflikte verstrickt werden

  • Entlastung für die Kinder durch verbesserte Kommunikation zu erreichen

  • Umgänge und Elternkontakte friedlich und für das Kind "nährend" zu gestalten

  • Triangulationen (verstrickende Dreiecksbeziehungen) zwischen Eltern und Kind bewusst zu machen und aufzulösen

  • Kindern und Eltern Mut zur Bewältigung scheinbar festgefahrener Konflikte zu machen

  • ein förderliches Familienleben mit getrennten Eltern zu ermöglichen

Außerdem bemühe ich mich, die Kinder alters- und entwicklungsgerecht anzusprechen, ihnen die verwirrenden Vorgänge kindgerecht plausibel zu machen und sie in Gesprächen und bei den Befragungen des Familiengerichtes emotional zu stützen.

Weitere Aufträge beziehen sich auf die Vertretung der Interessen von Kindern und Jugendlichen in Unterbringungsverfahren. Mit meinen lanjährigen beruflichen Erfahrungen in der Jugendhilfe biete ich Information, Beratung und Klärungsmöglichkeiten für die Familien und stelle mich als fachlicher Diskussionspartner für das Gericht und Jugendamt zur Verfügung.

Rahmen und Kosten

Verfahrensbeistandschaften werden vom Familiengericht beauftragt und pauschal vergütet. Den Familien entstehen keine Kosten.

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